GWT-GMIHO-DGHO-Promotionsstipendium

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Paragraph 1
Zur Förderung wissenschaftlicher Arbeiten auf dem Gebiet von Klinischen Studien im Bereich der Onkologie im Rahmen der Dissertation von Studentinnen und Studenten der Humanmedizin oder Studierenden verwandter Fächer haben die DGHO Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie e. V. (DGHO) und die GWT Gesellschaft für Wissens- und Technologietransfer mbH in Zusammenarbeit mit der GMIHO Gesellschaft für Medizinische Innovation – Hämatologie und Onkologie mbH (GWT/GMIHO) ein Promotionsstipendium etabliert.

Die Förderung soll es den Stipendiatinnen und Stipendiaten ermöglichen, ein Jahr vollzeitig an ihren Promotionsprojekten zu arbeiten und umfasst eine monatliche Fördersumme von 800 Euro über insgesamt zwölf Monate. Zusätzlich kann die Teilnahme an fachbezogenen Kongressen mit bis zu 400 Euro unterstützt werden. Auch eine vorübergehende Forschungstätigkeit im Ausland ist im Rahmen des Promotionsprojektes möglich. Gestiftet wird das Fördergeld für das Promotionsstipendium von der GWT/GMIHO.

Paragraph 2
Das Promotionsstipendium wird einmal jährlich ausgeschrieben. Einsendeschluss für Bewerbungen ist der 30. Juni des jeweiligen Jahres. 

Paragraph 3
Das GWT-GMIHO-DGHO-Promotionsstipendium ist für eine wissenschaftliche Arbeit bestimmt, die sich mit Klinischen Studien im Bereich der Onkologie beschäftigt.

Paragraph 4
Die Promotionsvorhaben werden im Jahr der Bewilligung während der Jahrestagung der Deutschen, Österreichischen und Schweizerischen Gesellschaften für Hämatologie und Medizinische Onkologie vorgestellt, die Ergebnisse während der Jahrestagung des darauffolgenden Jahres.

Paragraph 5
Das GWT-GMIHO-DGHO-Promotionsstipendium richtet sich an Studierende der Humanmedizin oder verwandter Fächer an einer deutschen Fakultät. Die Bewerbung muss eine Beschreibung des geplanten Vorhabens mit Hintergrund und Projektaufbau, eine Beschreibung des Umfelds der geplanten Arbeiten, ein Empfehlungsschreiben der/des betreuenden Wissenschaftlerin/Wissenschaftlers mit Darlegung der Betreuungsbedingungen, einen Lebenslauf und eine Bescheinigung der Fakultät über die Kenntnisnahme der Bewerbung um das Promotionsstipendium enthalten.

Paragraph 6
Es ist zu bestätigen, dass die Antragstellerin/der Antragsteller kein Stipendium von anderer Stelle erhält und die Satzung des GWT-GMIHO-DGHO-Promotionsstipendiums anerkennt.

Paragraph 7
Die Bewerbung wird online eingereicht. Wir bitten um Zusendung einer Gesamtdatei im PDF-Format (Dateiname: Promotionsstipendium, Bewerberin/Bewerber).

Bitte beachten Sie bei der Erstellung der Datei die nachstehende Reihenfolge:

  • Anschreiben
  • Lebenslauf
  • Beschreibung des geplanten Vorhabens mit Hintergrund und Projektaufbau
  • Beschreibung des Umfelds der geplanten Arbeit
  • Empfehlungsschreiben der betreuenden Wissenschaftlerin/des betreuenden Wissenschaftlers mit Darlegung der Betreuungsbedingungen
  • Bescheinigung der Fakultät über die Kenntnisnahme der Bewerbung um das Promotionsstipendium
  • Unterschriebene Bestätigung der Bewerberin/des Bewerbers, dass kein Stipendium von anderer Stelle vorliegt, und dass die Satzung des GWT-GMIHO-DGHO-Promotionsstipendiums anerkannt wird


Paragraph 8
Das Kollegium der Gutachterinnen und Gutachter besteht aus vom Vorstand der DGHO und der GWT/GMIHO benannten Expertinnen und Experten. Diesen ist es gestattet, die Arbeiten weiteren, externen Gutachterinnen und Gutachtern zur Beurteilung zu übersenden.

Paragraph 9
Nach Abschluss des Promotionsprojektes ist der DGHO und der GWT/GMIHO jeweils 1 Exemplar der Arbeit und ggfs. daraus resultierenden Publikationen vorzulegen.

Paragraph 10
Die betreuende Institution/das betreuende Labor kann während des Förderzeitraums die Kosten für Sachmittel, Laborkosten, o. ä. in einer Höhe von bis zu maximal 5.000 Euro bei der DGHO abrufen. Dabei können nur Kosten erstattet werden, die ausschließlich und unmittelbar mit dem GWT-GMIHO-DGHO-Promotionsstipendium in Zusammenhang stehen. Die Pflicht einer entsprechenden Nachweisführung liegt bei der Institution/dem Labor.

Paragraph 11
Rücknahme und Widerruf der Förderung
Die Bewilligung des GWT-GMIHO-DGHO-Promotionsstipendiums wird auch mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen, und die Stipendiatin/der Stipendiat zur Rückzahlung der bereits gezahlten Fördersumme verpflichtet, wenn die Förderung durch unzutreffende Angaben erlangt wurde. Der Rückzahlungsanspruch besteht unabhängig davon, ob der Förderbetrag bereits ganz oder teilweise verbraucht wurde.


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