Sieglinde Welker-DGHO-Promotionsstipendium

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Paragraph 1
Zur Förderung wissenschaftlicher Arbeiten im Rahmen von grundlagen- und versorgungsorientierten Forschungsvorhaben auf dem Gebiet seltener hämatologischer Erkrankungen im Rahmen der Dissertation von Studentinnen und Studenten der Humanmedizin oder Studierenden verwandter Fächer haben die DGHO und die Sieglinde Welker-Stiftung ein einjähriges Promotionsstipendium etabliert.

Die Förderung soll es den Stipendiatinnen und Stipendiaten ermöglichen, ein Jahr vollzeitig an ihren Promotionsprojekten zu arbeiten und umfasst eine monatliche Fördersumme von 800 Euro über insgesamt zwölf Monate. Zusätzlich kann die Teilnahme an fachbezogenen Kongressen mit bis zu 400 Euro unterstützt werden. Auch eine vorübergehende Forschungstätigkeit im Ausland ist im Rahmen des Promotionsprojektes möglich. Gestiftet wird das Fördergeld für das Stipendium von der DGHO Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie e.V. und der Sieglinde Welker-Stiftung.

Paragraph 2
Das Promotionsstipendium wird einmal jährlich ausgeschrieben. Einsendeschluss für Bewerbungen ist der 30. Juni des jeweiligen Jahres.

Paragraph 3
Das Promotionsstipendium ist für eine wissenschaftliche Arbeit im Rahmen von grundlagen- und versorgungsorientierten Forschungsvorhaben auf dem Gebiet seltener hämatologischer Erkrankungen bestimmt.

Paragraph 4
Die Promotionsvorhaben werden im Jahr der Bewilligung während der Jahrestagung der Deutschen, Österreichischen und Schweizerischen Gesellschaften für Hämatologie und Medizinische Onkologie vorgestellt, die Ergebnisse während der Jahrestagung des darauffolgenden Jahres.

Paragraph 5
Das Sieglinde Welker-DGHO-Promotionsstipendium richtet sich an Studierende der Humanmedizin oder verwandter Fächer an einer deutschen Fakultät. Die Bewerbung muss eine Beschreibung des geplanten Vorhabens mit Hintergrund und Projektaufbau, eine Beschreibung des Umfelds der geplanten Arbeiten, ein Empfehlungsschreiben der betreuenden Wissenschaftlerin/des betreuenden Wissenschaftlers mit Darlegung der Betreuungsbedingungen, einen Lebenslauf und eine Bescheinigung der Fakultät über die Kenntnisnahme der Bewerbung um das Promotionsstipendium enthalten.

Paragraph 6
Es ist zu bestätigen, dass die Antragstellerin/der Antragsteller kein Stipendium von anderer Stelle erhält und die Satzung des Sieglinde Welker-DGHO-Promotionsstipendiums anerkennt.

Paragraph 7
Die Bewerbung wird online eingereicht. Wir bitten um Zusendung einer Gesamtdatei im PDF-Format (Dateiname: Promotionsstipendium, Bewerberin/Bewerber).
Bitte beachten Sie bei der Erstellung der Datei die nachstehende Reihenfolge:

  • Anschreiben
  • Lebenslauf
  • Beschreibung des geplanten Vorhabens mit Hintergrund und Projektaufbau
  • Beschreibung des Umfelds der geplanten Arbeit
  • Empfehlungsschreiben der betreuenden Wissenschaftlerin/des betreuenden Wissenschaftlers mit Darlegung der Betreuungsbedingungen
  • Bescheinigung der Fakultät über die Kenntnisnahme der Bewerbung um das Promotionsstipendium
  • Unterschriebene Bestätigung der Bewerberin/des Bewerbers, dass kein Stipendium von anderer Stelle vorliegt und dass die Satzung des Sieglinde Welker-DGHO-Promotionsstipendiums anerkannt wird

Paragraph 8
Das Kollegium der Gutachterinnen und Gutachter besteht aus vom Vorstand der DGHO und der von Sieglinde Welker-Stiftung benannten Expertinnen und Experten. Diesen ist es gestattet, die Arbeiten weiteren, externen Gutachterinnen und Gutachtern zur Beurteilung zu übersenden.

Paragraph 9
Nach Abschluss des Promotionsprojektes ist der DGHO und der Sieglinde Welker Stiftung jeweils 1 Exemplar der Arbeit und ggfs. daraus resultierenden Publikationen vorzulegen.

Paragraph 10
Rücknahme und Widerruf der Förderung
Die Bewilligung des Sieglinde-Welker-DGHO-Promotionsstipendiums wird auch mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen, und die Stipendiatin/der Stipendiat zur Rückzahlung der bereits gezahlten Fördersumme verpflichtet, wenn die Förderung durch unzutreffende Angaben erlangt wurde. Der Rückzahlungsanspruch besteht unabhängig davon, ob der Förderbetrag bereits ganz oder teilweise verbraucht wurde.



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