Beitragsordnung


Vor dem Hintergrund der Zunahme ihrer Aktivitäten erhöht die DGHO die Mitgliedsbeiträge ab dem Jahr 2026:

Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 240,00 EUR (100% Grundbeitrag).

Die Beitragsordnung sieht Beitragsreduzierungen des Grundbeitrages zum Beispiel um 50 Prozent für Assistenzärztinnen/Assistenzärzte auf 120,00 EUR und für Studierende oder Pflegekräfte auf 60,00 EUR vor.

Beitragsfrei sind Mitglieder, die das 70. Lebensjahr vollendet haben, im Ruhestand oder erwerbslos sind.

Beitragsordnung (2018-2025)

Beitragsordnung ab 2026