Beitragsordnung


Vor dem Hintergrund der Zunahme ihrer Aktivitäten erhöht die DGHO die Mitgliedsbeiträge ab dem Jahr 2026:

Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 240,00 EUR (100% Grundbeitrag).

Die Beitragsordnung sieht Beitragsreduzierungen des Grundbeitrages zum Beispiel um 50 Prozent für Assistenzärztinnen/Assistenzärzte auf 120,00 EUR und für Studierende oder Pflegekräfte auf 60,00 EUR vor.

Beitragsfrei sind Mitglieder, die das 70. Lebensjahr vollendet haben, im Ruhestand oder erwerbslos sind.

Beitragsordnung ab 2026



Beitragsordnung (2018-2025)