Beitragsordnung
Vor dem Hintergrund der Zunahme ihrer Aktivitäten erhöht die DGHO die Mitgliedsbeiträge ab dem Jahr 2026:
Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 240,00 EUR (100% Grundbeitrag).
Die Beitragsordnung sieht Beitragsreduzierungen des Grundbeitrages zum Beispiel um 50 Prozent für Assistenzärztinnen/Assistenzärzte auf 120,00 EUR und für Studierende oder Pflegekräfte auf 60,00 EUR vor.
Beitragsfrei sind Mitglieder, die das 70. Lebensjahr vollendet haben, im Ruhestand oder erwerbslos sind.
Beitragsordnung (2018-2025)