DGHO gegen Veränderung des Strafrechts bei ärztlicher Hilfe zur Selbsttötung

18.09.2015

Das Vertrauensverhältnis von Arzt und Patienten am Lebensende schützen

Die Betreuung von Menschen am Lebensende ist eine besondere Herausforderung für Ärzte. Anlässlich der öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am kommenden Mittwoch fordert die DGHO Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie e. V. die Politik auf, die ärztliche Zuwendung für diese Patienten nicht durch Strafandrohungen zu gefährden.

Zentrale Aufgaben des Arztes sind der Erhalt des Lebens und der Schutz bzw.
die Wiederherstellung von Gesundheit. Am Lebensende stehen für Patienten und Ärzte die Linderung von Leiden und ein würdiges Sterben im Vordergrund. Die DGHO hat sich in den letzten 20 Jahren stark in der Förderung der Palliativmedizin engagiert. Sie nimmt aber auch wahr, dass bei einigen Patienten der Wunsch entsteht, ihrem Leben bei unerträglichem Leiden selbstbestimmt ein Ende zu setzen. Die Äußerung des Wunsches nach Selbsttötung ist zugleich immer ein Hilferuf. In einer Umfrage unter den DGHO-Mitgliedern hatte die Fachgesellschaft gezeigt, dass viele Ärzte im Verlauf einer fortschreitenden Krebserkrankung von Patienten auf das Thema angesprochen werden, auch wenn nur sehr wenige Ärzte konkret um Unterstützung einer Selbsttötung gebeten werden.

Im Bundestag werden zurzeit vier Gesetzentwürfe zur Sterbehilfe diskutiert. Die Fachgesellschaft ist sich einig darin, dass mit Sterbehilfe kein Geld verdient werden darf. Kritisch sieht die DGHO, dass die Definitionen der „Geschäftsmäßigkeit“ oder der „Gewerbsmäßigkeit“ in den entsprechenden Gesetzentwürfen begrifflich so unscharf gefasst sind, dass schon Gespräche mit Patienten über Selbsttötung unter den Verdacht einer kriminellen Handlung geraten können.

Die DGHO fordert die Politik auf, die palliativmedizinische Versorgung weiter zu verbessern, die Kommunikation mit dem Patienten als zentrale ärztliche Aufgabe anzuerkennen und Maßnahmen zur Suizidprävention zu fördern. Gleichzeitig hält sie die jetzt bestehenden strafrechtlichen Regelungen für ausreichend. Ähnlich hatte sich Anfang September die Deutsche Gesellschaft für Geriatrie geäußert. Prof. Dr. med. Mathias Freund, Geschäftsführender Vorsitzender der DGHO: „Die Not des Patienten muss im Mittelpunkt des ärztlichen Gespräches bleiben. Sie darf nicht von der Angst vor dem Staatsanwalt überschattet werden.“

Die Stellungnahme der DGHO zu den im Deutschen Bundestag vorgelegten Gesetzentwürfen zur Sterbehilfe kann unter folgenden Link heruntergeladen werden: www.dgho.de/informationen/stellungnahmen/gesetzesvorhaben-deutschland/DGHO-Stellungnahme_Gesetzentwuerfe_Sterbehilfe.pdf

Die Stellungnahme der DGG kann unter folgendem Link heruntergeladen werden: www.dggeriatrie.de/dgg/stellungnahmen/1002-stellungnahme-zur-sterbehilfe-debatte.html

DGHO Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie
Die DGHO Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie
e. V. besteht seit über 75 Jahren und hat heute mehr als 3.000 Mitglieder, die in
der Erforschung und Behandlung hämatologischer und onkologischer Erkrankungen
tätig sind. Mit ihrem Engagement in der Aus-, Fort- und Weiterbildung,
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