Crizotinib in der Zweitlinientherapie des ALK positiven NSCLC

25.10.2016
Die Nutzenbewertung von Crizotinib (Xalkori®) in der Zweitlinientherapie von Patienten mit fortgeschrittenem Lungenkarzinom und Nachweis eines ALK Rearrangements wird nach Ablauf der Frist von 3 Jahren durchgeführt.

Als zweckmäßige Vergleichstherapie hat der G-BA entweder eine Monochemotherapie mit Docetaxel bzw. Pemetrexed entsprechend dem Kontrollarm der Zulassungsstudie oder Best Supportive Care festgelegt. Der G-BA hat das IQWiG mit der Dossierbewertung beauftragt. Subgruppen, zweckmäßige Vergleichstherapie sowie Anträge und Vorschläge zum Zusatznutzen sind in Tabelle 1 zusammengefasst.

Tabelle 1: Berechnung des Zusatznutzens durch pU und IQWiG
Berechnung des Zusatznutzens durch pU und IQWiG.JPG

Der IQWiG Bericht kommt zu dem Schluss, dass vor allem die vorgelegten Daten für Patienten im guten ECOG-Stadium nicht geeignet sind, eine Aussage zum Zusatznutzen von Crizotinib zu machen.
Unsere Anmerkungen sind: 

  • Nach der Zulassung von Crizotinib in der Erstlinientherapie des ALK positiven NSCLC ist der Einsatz von Crizotinib in der Zweitlinientherapie nach platinhaltiger Chemotherapie selten geworden.
  • Die zweckmäßige Vergleichstherapie mit Docetaxel oder Pemetrexed entspricht nicht mehr dem vollen Spektrum der Differenzialtherapie.  
  • Crizotinib steigert die Remissionsrate von 20 auf 65%, die progressionsfreie Überlebenszeit von 3,0 auf 7,7 Monate, und lindert krankheitsbezogene Symptome. Die Nebenwirkungsrate ist niedriger als unter Chemotherapie.
  • In der Zulassungsstudie ist die Gesamtüberlebenszeit wegen des Switching von 87% der Patienten aus dem Kontroll- in den Crizotinib-Arm nur eingeschränkt beurteilbar. Eine zusätzliche Sensivitiätsanalyse unter Verwendung des Rank-Preserving Structural Failure Time Modells errechnet eine signifikante Verlängerung der Überlebenszeit mit einem Hazard Ratio von 0,38.


Bei vorbehandelten Patienten mit ALK+ NSCLC ist Crizotinib das Medikament der Wahl in der Zweitlinientherapie.

 

Crizotinib (Neubewertung nach Fristablauf) DGHO Stellungnahme 20161025.pdf