Frühe Nutzenbewertung von Dabrafenib (Tafinlar®) – Stellungnahme der DGHO

28.01.2014

Die Frühe Nutzenbewertung von Dabrafenib (Tafinlar®) wird durchgeführt für Patienten mit nicht resezierbarem oder metastasiertem Melanom und Nachweis einer BRAFV600 Mutation.   
Der pharmazeutische Unternehmer sieht den Beleg für einen erheblichen Zusatznutzen. Der ausführliche IQWiG-Bericht kommt zu dem Schluss, dass es keinen Beleg für einen Zusatznutzen gibt. Unsere Anmerkungen sind:  

 

  • Dabrafenib ist das zweite, hochwirksame Präparat bei Patienten mit nicht resezierbarem oder metastasiertem Melanom und Nachweis einer BRAFV600 Mutation.
  • Die vom G-BA festgelegte, zweckmäßige Vergleichstherapie entsprach dem Stand des Wissens zum Zeitpunkt der Studienplanung. Allerdings spiegelt diese Vergleichstherapie nicht die aktuelle klinische Entscheidungssituation bei diesen Patienten wider. 
  • Dabrafenib führt zu einer statistisch signifikanten und klinisch relevanten Verlängerung des progressionsfreien und des symptomatischen progressionsfreien Überlebens. Die Remissionsrate ist hoch.
  • Die Daten zur Überlebenszeit sind wegen frühen Crossovers und fehlender Dokumentation der Postprogressionstherapie nur eingeschränkt bewertbar. 
  • Bei Parametern des Patient-Reported Outcome fand sich kein signifikanter Unterschied zwischen Dabrafenib und dem Vergleichsarm.
  • Substanzklassenspezifische, vor allem kutane Nebenwirkungen sind häufig, aber beherrschbar und reversibel. Schwere Nebenwirkungen sind selten.

Im indirekten Vergleich ist die Wirkung von Dabrafenib derjenigen von Vemurafenib vergleichbar.

 

Dabrafenib DGHO Stellungnahme 20140123.pdf