Weitere Ausgestaltung der Krankenhausreform
Die Zuweisung der Leistungsgruppen soll zum 1.1.2027 auf Basis der 60 Leistungsgruppen entsprechend dem NRW-Modell (zuzüglich der speziellen Traumatologie) erfolgen. Dort, wo es medizinisch sinnvoll ist, sollen die Leistungsgruppen in Bezug auf Leistungs- und Qualitätsvorgaben angepasst werden. Diese Aufgabe wird vom Leistungsgruppen-Ausschuss übernommen, der vor wenigen Wochen seine inhaltliche Arbeit aufgenommen hat. Gemeinsam mit der AWMF bringen wir uns in diesen Prozess über Stellungnahmen und intensive Gespräche aktiv ein und tragen unsere zentralen Forderungen zu den beiden unser Fachgebiet betreffenden Leistungsgruppen vor:
LG 8 Allogene Stammzelltransplantation: Zelluläre Therapien zeitgemäß definieren
Die Definition der LG 8 basiert auf dem NRW-Modell von 2017 und ist aus heutiger Sicht nicht mehr ausreichend. Die aktuellen Therapiestandards in unserem Fachgebiet umfassen neben der allogenen und autologen Stammzelltransplantation auch CAR-T-Zelltherapien und Gentherapien mit hämatopoetischen Stammzellen. Wir fordern entsprechend eine Korrektur der Leistungsgruppe im Sinne einer Ergänzung um weitere zelluläre Therapien.
LG 9 Leukämie und Lymphome – Komplexe onkologische Therapien mitdenken
Die aktuelle Definition der LG 9 beschränkt sich auf Patientinnen und Patienten (Pat.) mit Leukämien und Lymphomen und lässt damit eine relevante Gruppe außen vor: Pat. mit Tumorerkrankungen, die aufgrund komplexer systemischer Therapien oder therapieassoziierter Komplikationen stationär in hämatologischen und onkologischen Kliniken behandelt werden müssen. Wir fordern deshalb eine Erweiterung der LG 9 um den Bereich der komplexen Hämatologie und medizinischen Onkologie.
Darüber hinaus setzen wir uns in Abstimmung mit der Gesellschaft für Thrombose- und Hämostaseforschung (GTH) e.V. dafür ein, die Mitbetreuung durch Fachärztinnen und Fachärzte mit Zusatzweiterbildung Hämostaseologie als zusätzliches Qualitätsmerkmal der LG 9 anzuerkennen. Aufgrund der häufigen Assoziation von hämatologischen und onkologischen Erkrankungen mit schwerwiegenden Gerinnungsstörungen kann dies einen wesentlichen Beitrag zur Versorgungsqualität unserer Pat. leisten, und die Sichtbarkeit der Hämostaseologie in zukünftigen Krankenhausstrukturren fördern.
Ferner merken wir medizinisch notwendige Korrekturen in der Sach- und Personalausstattung beider Leistungsgruppen an, etwa im Hinblick auf räumliche Voraussetzungen zur Minimierung der mikrobiellen Kontamination der Luft im Kontext allogener Stammzelltransplantationen.
Über die weiteren Entwicklungen halten wir Sie auf dem Laufenden.