Stellungnahme zum Krankenhausreform-Anpassungsgesetz an das BMG verschickt
Der jetzt vorliegende Entwurf bestätigt unsere große Sorge, dass bei der geplanten Krankenhausreform die Fortschritte der beiden letzten Jahrzehnte in der hochwertigen Versorgung von Krebskranken in Deutschland mit
- Berücksichtigung aller Patientinnen und Patienten mit komplexer Krebserkrankung, die einer stationären Behandlung bedürfen,
- Integration aller Therapiemöglichkeiten von kontrolliertem Abwarten bis zum Einsatz neuer Arzneimittel
- und interdisziplinärer Zusammenarbeit aller Fachgebiete
verloren geht. Die nun vorgelegten Anpassungsvorschläge im KHAG verstärken diese Defizite.
Unsere wiederholt eingebrachten Anpassungsanträge zum KHVVG blieben im KHAG mit überarbeiteter Anlage 1 leider unberücksichtigt: Die beiden zentralen Defizite in der Versorgung krebskranker Menschen betreffen die fehlerhaften Definitionen der Leistungsgruppen 8 und 9. Konkret geht es um:
- die unzureichende Abbildung innovativer Therapieformen in der Leistungsgruppe 8 „Stammzelltransplantation“, die mittels Ergänzung der Definition um „Zelluläre Therapien“ korrigiert werden muss,
- sowie um die in der Leistungsgruppe 9 „Leukämie und Lymphome“ fehlende Berücksichtigung zahlreicher Patientinnen und Patienten mit komplexen Krebserkrankungen, die stationär in Abteilungen für Hämatologie und Onkologie versorgt werden müssen, der mit der Erweiterung der Definition um „Komplexe Hämatologie und medizinische Onkologie“ begegnet werden muss.
Wir warnen eindringlich davor, dass bei ausbleibender Korrektur der Definition der beiden Leistungsgruppen ein erheblicher Qualitätsverlust in der Versorgung von Krebspatientinnen und -patienten in Deutschland droht!
Während die o.g. zwingend notwendigen Anpassungsvorschläge zur Anlage 1 im KHVVG im aktuellen Referentenentwurf des KHAG nicht berücksichtigt wurden, enthält dieser Änderungen in anderen Leistungsgruppen, die aus unserer Sicht maßgeblich auf einer fehlerhaften Definition der Leistungsgruppe 9 „Leukämie und Lymphome“ beruhen. Diesen Änderungen widersprechen wir ausdrücklich:
- In den Leistungsgruppen mit vorwiegend chirurgisch-onkologischen Krankheitsbildern (LG 6 Komplexe Pneumologie, 29 Thoraxchirurgie, 31 Lebereingriffe, 32 Ösophaguseingriffe, 33 Pankreaseingriffe, 34 Tiefe Rektumeingrife, 38 Urologie, 40 OvarialCA) wurde die bisherige Anforderung „Mindestens eine der folgenden LG: LG Stammzelltransplantation oder LG Leukämie und Lymphome" als Mindestvoraussetzung bzw. Auswahlkriterium gestrichen. Möglicherweise liegt dem die Annahme zugrunde, dass die Verbindung zwischen den Leistungsgruppen „Stammzelltransplantation“ und „Leukämie und Lymphome“ und den chirurgisch-onkologischen Leistungsbereichen zu soliden Tumoren nicht hinreichend erkennbar war.
- Tatsächlich ist jedoch die interdisziplinäre Zusammenarbeit von chirurgisch- und internistisch-onkologischen Fachbereichen, wie sie in den letzten Jahrzehnten strukturell u.a. in interdisziplinären Tumorboards fest verankert wurde, unabdingbar für eine qualitativ hochwertige Versorgung von Krebspatientinnen und -patienten. Diese Strukturen bilden eine tragende Grundlage für die Qualitäts- und Strukturvorgaben der Krankrenhausreform. Eine Abkehr hiervon würde einen erheblichen Rückschritt in der Versorgungsqualität bedeuten und der erklärten Zielsetzung der Reform zuwiderlaufen.
- Diese Zusammenarbeit kann im Rahmen der Krankenhausreform nur durch die Einbindung der verwandten Leistungsgruppen „Stammzelltransplantation“ oder „Leukämie und Lymphome“, die in Abteilungen für Hämatologie und Medizinische Onkologie verortet sind, gesichert werden.
- Unsere Forderung nach einer Erweiterung der Definition der Leistungsgruppe 9 „Leukämie und Lymphome“ um „Komplexe Hämatologie und Medizinische Onkologie“ trägt diesem Erfordernis Rechnung. Die Streichung der Erbringung der Leistungsgruppe 8 oder 9 in den chirurgisch-onkologischen Leistungsgruppen stellt aus unserer Sicht einen falschen Rückschluss auf initial fehlerhafter Definition dar. Die o.g. erweiterte Definition der Leistungsgruppe 9 würde die internistisch-onkologische Entsprechung zu den chirurgisch-onkologischen Leistungsgruppen präziser abbilden und die notwendige qualitätsgesicherte, interdisziplinäre Zusammenarbeit in der Onkologie gewährleisten.