Mitgliedschaft im BNHO nun für alle angestellten Ärzte der Fachgruppe in der ambulanten Versorgung möglich

03.09.2025
Der Berufsverband der Niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte für Hämatologie und Medizinische Onkologie in Deutschland (BNHO) feiert sein 25-jähriges Jubiläum. Nach Satzungsänderung ist die Mitgliedschaft jetzt für alle angestellten Ärzte der Fachgruppe in der ambulanten Versorgung möglich.


logo-bnho-neu.pngSeit seiner Gründung im Jahr 2000 hat sich der Verband gegenüber Politik, Gesetzgebung, Krankenkassen sowie allen weiteren Institutionen im Gesundheitswesen als anerkannte und schlagkräftige berufspolitische Interessenvertretung der Fachgruppe Hämatologie und Onkologie in der ambulanten Versorgung etabliert. Während dieser Zeit ist es dem BNHO dank seiner intensiven Arbeit an zentralen Stellen gelungen, die Position seiner Mitglieder in der ambulanten Versorgung nachhaltig zu stärken und die besondere Bedeutung der Fachgruppe bei der ambulanten Versorgung herauszustellen. Mit größtem Engagement stellt der BNHO sicher, dass die besonderen Leistungen der Fachgruppe in der ambulanten tagesklinischen Betreuung von Krebspatientinnen und -patienten und deren Vergütung adäquat im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) bzw. der Onkologie-Vereinbarung abgebildet werden. Die Zusammenarbeit mit der DGHO sowie die Mitwirkung des BNHO in zentralen Gremien, wie bspw. der Dekade gegen Krebs, dem Nationalen Krebsplan etc. ermöglicht die aktive (Mit-)Gestaltung zentraler Entwicklungen, Leitlinien und Empfehlungen, stets mit Blick auf praxisnahe Umsetzbarkeit und höchste Versorgungsqualität.

Neue Mitgliedschaftsvoraussetzungen
Der BNHO e.V. öffnet sich ab sofort auch für alle angestellten Ärztinnen und Ärzte der Fachgruppe in der ambulanten Versorgung − nicht nur wie bisher für Praxisinhaber und Angestellte in inhabergeführten Praxen. Hintergrund ist die seit Jahren feststellbare Tendenz, dass immer mehr Fachärzte für Hämatologie und Onkologie den Weg in eine Anstellung anstelle der Gründung einer eigenen Praxis wählen. Die neue Satzung des BNHO wurde mit überwältigender Mehrheit im Rahmen der Mitgliederversammlung verabschiedet und wurde nun mit Eintragung in das Vereinsregister wirksam. Der Vorstand, auf dessen Initiative hin die neue Satzung erarbeitet wurde, begrüßt den Rückhalt der Vereinsmitglieder: „Die verabschiedete Satzungsänderung ist ein wichtiger Schritt, um den BNHO zukunftsfähig aufzustellen. Die neue Satzung wird die Position des Verbands auf allen berufspolitischen Feldern stärken und dafür sorgen, dass er auch in den kommenden Jahren erfolgreich arbeiten kann“, so der BNHO-Vorsitzende und kooptiertes Beiratsmitglied der DGHO Prof. Wolfgang Knauf. Auch angestellte Fachärztinnen und Fachärzte für Hämatologie und Onkologie in der ambulanten Versorgung profitieren in Ihrer täglichen Arbeit vom Einsatz des BNHO e.V., der u. a. die finanzielle Grundlage aller an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Kolleginnen und Kollegen sichert. Mit deren Mitgliedschaft kann der BNHO e.V. weiterhin als Interessenvertretung der gesamten Fachgruppe auftreten und entsprechende Forderungen gegenüber Politik und allen anderen Akteuren nachhaltig proklamieren.

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