Stellungnahme zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz

22.04.2026
Rabattverträge für PD-1/PD-L1-Inhibitoren und PARP-Inhibitoren

Basierend auf den vor wenigen Wochen veröffentlichten Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit (Erster Bericht der FinanzKommission Gesundheit) zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung hat das BMG einen Referentenentwurf für ein GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vorgelegt (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz | BMG). Der Schwerpunkt des Entwurfs liegt auf Maßnahmen zur Begrenzung der Ausgabendynamik.

Dabei sieht der Entwurf unter anderem die Möglichkeit vor, dass Krankenkassen oder ihre Verbände für patentgeschützte Arzneimittel mit therapeutisch vergleichbarer Wirkung innerhalb eines Therapiegebiets gruppenbezogene Rabattverträge schließen können. Vertragsärzte haben rabattierte Arzneimittel der jeweiligen Gruppe zu verordnen, es sei denn, im Einzelfall sprechen medizinische Gründe dagegen.
Für die Onkologie wurden hierfür die Wirkstoffgruppen der PD-1/PD-L1-Inhibitoren sowie der PARP-Inhibitoren ausgewählt.

Aus medizinischer Sicht ist dabei zu berücksichtigen, dass innerhalb dieser Wirkstoffgruppen auch bei gleicher Tumorentität und Therapielinie relevante Unterschiede bestehen. Diese betreffen unter anderem biomarkerbasierte Zulassungsvoraussetzungen, indikationsspezifische Kombinationstherapien sowie patientenselektierende Kriterien. Eine generelle therapeutische Austauschbarkeit innerhalb einer Wirkstoffgruppe ist daher häufig nicht gegeben.

Vor diesem Hintergrund ist eine präzise Definition der Voraussetzungen für eine Gruppenbildung erforderlich, wie wir sie in unserer Stellungnahme fordern. Diese sollte Kriterien wie vergleichbare Wirksamkeit und Toxizität, deckungsgleiche Zulassungsbestimmungen sowie eine identische Applikation beinhalten, um eine leitliniengerechte Versorgung sicherzustellen.

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