NUB-Antrag für CAR-T-Zelltherapien bis zum 30.04. stellen!
22.04.2025
Seit 2022 können für ATMP zusätzlich zum 31.10. jeweils auch Anfragen zum 30.04. gestellt werden. Dieses Jahr betrifft dies auch unser Fachgebiet.
Im September wird die Zulassung eines neuen CAR-T erwartet, für das wir eine Musteranfrage formuliert haben:
Eine Anfrage macht nur Sinn für Krankenhäuser, die die ATMP-QS-RL des G-BA erfüllen und bereits jetzt oder in naher Zukunft berechtigt sind, CAR-T-Therapien durchzuführen. Für geplante Leistungen im Jahr 2026 reicht eine Anfrage zum 31.10.2025.
Die Anfrage zum 30.04.2025 wird vom InEK bis Ende Juni 2025 entschieden und ermöglicht ggf. noch 2025 eine (rückwirkende) Erstattung des entsprechenden Produkts über ein NUB-Entgelt, sobald es zugelassen und marktverfügbar ist. Wir empfehlen den betroffenen Zentren aber unbedingt die Klärung und Kontaktaufnahme mit ihren Budgetverhandlern bei den Krankenkassen.
Für den AK DRG
Markus Thalheimer