NUB 2024 veröffentlicht

21.02.2024
Ende Januar 2024 hat das InEK veröffentlicht, welchen Status die NUBs für das Jahr 2024 erhalten.

Auf der Seite des DGHO Arbeitskreises "DRG und Gesundheitsökonomie" finden Sie nun das Ergebnis für die von der DGHO unterstützten Anfragen.

Erneut gibt es zur Umsetzung des GVWG den 2022 eingeführten neuen NUB-Status 11 bzw. 41, der den Krankenhäusern eine Vereinbarung ermöglicht, sobald das Präparat zugelassen und in Europa auf dem Markt erhältlich ist. Erfreulicherweise hat das InEK nur achtmal den Status 2 (v.a. für Reserveantibiotika und Diagnostik) und siebenmal Status 4 bzw. 41 vergeben, damit können 124 für die Hämatologie und Onkologie wichtige Medikamente mit Status 1 oder 11 für 2024 sicher vereinbart werden, bei weiteren sieben besteht zumindest die Chance dazu.

Wie immer können Sie uns bereits jetzt über neue Medikamente und Verfahren informieren, die aus Ihrer Sicht NUB-Potential haben, aber bisher noch nicht auf der DGHO-Liste stehen. Bitte senden Sie uns dazu eine Info an nub@dgho.de. Wir werden diese ab Sommer 2024 prüfen und im Falle der Unterstützung eine Musteranfrage bis Anfang Oktober dazu bereitstellen. Bei ATMPs liegt die Anfragefrist bereits am 30. April 2024.

Mit freundlichen Grüßen
Markus Thalheimer
für den Arbeitskreis DRG und Gesundheitsökonomie