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Der Doktoranden-Förderpreis

Ausschreibungstext / Satzung für den Doktoranden-Förderpreis der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie


Paragraph 1

Die Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie hat einen Förderpreis geschaffen, der für hervorragende Arbeiten auf dem Gebiet der Hämatologie und Internistischen Onkologie verliehen wird, die während des Studiums der Medizin, der Pharmazie oder der Biologie oder im Rahmen einer Dissertation im Bereich der genannten Disziplinen entstanden sind.

Paragraph 2
Der Preis wird jährlich verliehen. 

Paragraph 3
Die Bekanntgabe des oder der Preisträger und die Übergabe des Preises erfolgt auf der Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie.

Paragraph 4
Der Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie gibt die Ausschreibung des Preises eine ausreichende Zeit vor der Jahrestagung in geeigneten medizinischen Fachzeitschriften bekannt.

Paragraph 5
Der Preis ist für eine deutsch- oder englischsprachige Arbeit bestimmt, die von einem Studenten einer Universität der Bundesrepublik Deutschland eingereicht wird und die sich mit klinischen, experimentellen oder theoretischen Fragen der Hämatologie und Onkologie befasst. Die Arbeit kann bereits publizierte Ergebnisse enthalten.

Paragraph 6
Bei englischsprachigem Text ist eine deutsche Zusammenfassung beizufügen. Die Arbeit wird in dreifacher Ausfertigung eingereicht.

Paragraph 7
Der Autor darf bei Einreichung der Arbeit nicht älter als 30 Jahre sein.

Paragraph 8
Das Preisrichterkollegium besteht aus drei Mitgliedern der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie, die vom Vorstand benannt werden. Den Preisrichtern ist es gestattet, die Arbeit auch weiteren Gutachtern zur Beurteilung vorzulegen.

Der Einsendeschluss wurde verlängert bis zum 31.07.2010; das Preisgeld beträgt 2.500 Euro.

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