Der Doktoranden-Förderpreis
Ausschreibungstext / Satzung für den Doktoranden-Förderpreis der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie
Paragraph 1
Die Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie hat einen Förderpreis
geschaffen, der für hervorragende Arbeiten auf dem Gebiet der Hämatologie und
Internistischen Onkologie verliehen wird, die während des Studiums der Medizin,
der Pharmazie oder der Biologie oder im Rahmen einer Dissertation im Bereich
der genannten Disziplinen entstanden sind.
Paragraph 2
Der Preis wird jährlich verliehen.
Paragraph 3
Die Bekanntgabe des oder der Preisträger und die Übergabe des Preises erfolgt auf
der Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie.
Paragraph 4
Der Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie gibt die
Ausschreibung des Preises eine ausreichende Zeit vor der Jahrestagung in
geeigneten medizinischen Fachzeitschriften bekannt.
Paragraph 5
Der Preis ist für eine deutsch- oder englischsprachige Arbeit bestimmt, die von
einem Studenten einer Universität der Bundesrepublik Deutschland eingereicht
wird und die sich mit klinischen, experimentellen oder theoretischen Fragen der
Hämatologie und Onkologie befasst. Die Arbeit kann bereits publizierte
Ergebnisse enthalten.
Paragraph 6
Bei englischsprachigem Text ist eine deutsche Zusammenfassung beizufügen. Die
Arbeit wird in dreifacher Ausfertigung eingereicht.
Paragraph 7
Der Autor darf bei Einreichung der Arbeit nicht älter als 30 Jahre sein.
Paragraph 8
Das Preisrichterkollegium besteht aus drei Mitgliedern der Deutschen
Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie, die vom Vorstand benannt werden.
Den Preisrichtern ist es gestattet, die Arbeit auch weiteren Gutachtern zur
Beurteilung vorzulegen.
Der Einsendeschluss wurde verlängert bis zum 31.07.2010; das Preisgeld beträgt
2.500 Euro.





