Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG)

16.08.2023
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) bereitet ein weiteres Gesetz vor, das großen Einfluss auf die zukünftige Gesundheitsversorgung haben wird. Mit dem GDNG sollen Gesundheitsdaten für die Forschung erschlossen werden.

Kern des Gesetzes ist die erleichterte Nutzbarkeit von Gesundheitsdaten, u. a. für gemeinwohlorientierte Zwecke. Dazu wird unter anderem eine dezentrale Gesundheitsdateninfrastruktur mit einer zentralen Datenzugangs- und Koordinierungsstelle für die Nutzung von Gesundheitsdaten aufgebaut.

In einer Anhörung am 14. August 2023 wurden zahlreiche, kritische Punkte diskutiert. Dazu gehören insbesondere

  • Patientenzustimmung: Opt-In vs Opt-Out
  • Verwaltung der Daten, vorgeschlagen ist derzeit eine Ansiedlung beim BfArM
  • Koordinierungsstelle für die Anfragen zur Datennutzung
  • Verwendung von Krankenkassendaten, Erweiterung auf PKV und Beamte
  • Datenvernetzung, z. B. mit den Krebsregisterdaten, Problematik der Länderhoheit
  • Kommerzielle Nutzung der Daten


Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG)