GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) hat Einfluss auf die Hämatologie / Onkologie

08.11.2022
Bei den gesetzlichen Krankenkassen wird ein Defizit von 17-22 Mrd. € prognostiziert. Mit dem GKV-FinStG hat der Deutsche Bundestag ein breites Maßnahmenpaket zur Kompensation beschlossen.

Die Eckpunkte sind:

  • Erhöhung des Bundeszuschusses für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) von 14,5 auf 16,5 Mrd. Euro
  • Begrenzung des Anstiegs von GKV-Verwaltungskosten auf 3 Prozent
  • Anstieg des Zusatzbeitrags für 2023 um 0,3 Prozent auf dann 1,6 Prozent
  • Anstieg des Herstellerabschlags für Fertigarzneimittel von sieben auf zwölf Prozent
  • AMNOG
  • Senkung der Erstattungsgrenze durch Preis-Mengen-Komponente
  • Senkung der Erstattungsgrenze durch Begrenzung des preisrelevanten Zusatznutzens auf mindestens „beträchtlich“
  • Senkung der Orphan-Drug-Umsatzschwelle von 50 auf 30 Mio. €
  • Verlängerung des Arzneimittelpreismoratoriums bis Ende 2026
  • Befristete Anhebung des Apothekenabschlags von 1,77 Euro auf zwei Euro
  • Deckelung der Steigerungsraten der zahnärztlichen Vergütung
  • Streichung der Neupatientenpauschale, Zahlung extrabudgetärer Zuschläge bei Terminen für Hausärzte und Terminservicestellen
  • Bereinigung der aus den DRGs ausgegliederten Pflegekosten.


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