Maßnahmen zur Lagerhaltung und zur bedarfsgerechten Belieferung von Humanarzneimitteln

20.03.2020

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat heute eine allgemeine Anordnung an die pharmazeutischen Unternehmer und die pharmazeutischen Großhändler zur Lagerhaltung und bedarfsgerechten Belieferung von Humanarzneimitteln (Kontingentierung) veröffentlicht.
Mit dieser Maßnahme soll Hamsterkäufen vorgebeugt und eine bedarfsgerechte Arzneimittelversorgung gesichert werden.

Weitere Informationen finden Sie unter
https://www.bfarm.de/DE/Service/Presse/Themendossiers/Coronavirus/_node.html bzw. in der PDF.