Wichtige gesetzliche Hürde zur Kostenübernahme von fertilitätserhaltenden Maßnahmen genommen

17.12.2018
Bundestag debattierte über Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)

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Der Deutsche Bundestag hat am 13. Dezember 2018 in 1. Lesung über das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) debattiert.

Das TSVG regelt als sogenanntes Omnibusgesetz verschiedene Sachverhalte, u. a. die Kostenübernahme von fertilitätserhaltenden Maßnahmen bei jungen Patientinnen und Patienten mit Krebs durch die Krankenkassen. Die hierfür notwendige Änderung im Sozialgesetzbuch V wurde maßgeblich durch die gemeinsame Initiative der DGHO und der Deutschen Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs angestoßen.

Pressemitteilung der Deutschen Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs