Innovationsfonds fördert Registerprojekt zur Versorgungsforschung in der Onkologie

23.01.2017
Am Montag, 23. Januar 2017 wurden im Bundesministerium für Gesundheit die im Rahmen des Innovationsfonds geförderten Vorhaben vorgestellt.

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Eines der Projekte wurde von der DGHO Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie gemeinsam mit der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) initiiert. Träger des mit 8 Millionen Euro und über eine Laufzeit von drei Jahren geförderten Projekts „Register für Versorgungsforschung in der Onkologie“ (ReVOn) ist die Deutsche Stiftung für Versorgungsforschung in der Onkologie.

Durch das „Register für Versorgungsforschung in der Onkologie“ soll die Machbarkeit eines unabhängigen indikationsbezogenen und qualitätsgesicherten Registerprojekts zur besseren Erfassung des patientenbezogenen Nutzens neuer Arzneimittel in der Onkologie gezeigt werden. Registerpopulationen sind das kastrationsresistente Prostatakarzinom, das metastasierte Mammakarzinom und das rezidiviertes/refraktäres Multiples Myelom. Teilprojekte sind: Entwicklung und Evaluation von Modulen zum Patient-Reported-Outcome, Vergleich von Patientenkohorten, Entwicklung von Schnittstellen zu epidemiologischen Krebs- und zu Studienregistern, Erfassung des Einflusses von Komorbidität und Komedikation, Erfassung des Einsatzes neuer Arzneimittel in vulnerablen Patientenpopulationen, Erfassung der Arzneimitteltherapiesicherheit, Erfassung gesundheitsökonomischer Parameter, Erfassung der Patientenpräferenz bei Therapieentscheidungen, Korrelation von Arzneimittelspiegeln zum Therapieerfolg und zu Nebenwirkungen.

Ein derartiges, unabhängig finanziertes Registerprojekt zu neuen Arzneimitteln bei Krebspatienten existiert bisher in der Bundesrepublik Deutschland nicht. Dies ist dies ein großer Schritt zur Förderung unabhängiger Versorgungsforschung.

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Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz erhielt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) den Auftrag, neue Versorgungsformen, die über die bisherige Regelversorgung hinausgehen, und Versorgungsforschungsprojekte, die auf einen Erkenntnisgewinn zur Verbesserung der bestehenden Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung ausgerichtet sind, zu fördern. Zu diesem Zweck hat die Bundesregierung den Innovationsfonds aufgelegt. Die zur Verfügung stehende Fördersumme beträgt in den Jahren 2016 bis 2019 jeweils 300 Millionen Euro jährlich. Hierbei sind 225 Millionen Euro für die Förderung neuer Versorgungsformen und 75 Millionen Euro für die Versorgungsforschung vorgesehen. Übergeordnetes Ziel des Innovationsfonds ist eine qualitative Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland.

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