Entwurf eines neuen Strahlenschutzgesetzes

28.03.2017
Strahlenschutz ist wichtig, in Deutschland aber sehr bürokratisch.

In den vergangenen Jahren war die Beteiligung deutscher Zentren an internationalen, klinischen Studien wiederholt an der fehlenden Zustimmung des Bundesamtes für Strahlenschutzes gescheitert. Nationale Studien waren erheblich verzögert worden.


Jetzt könnte alles besser werden. Die erforderliche Neuordnung des „Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung“ umfasst auch den Bereich der klinischen Studien. Im aktuellen Entwurf sind allerdings Fristen vorgesehen, die nicht mit der im letzten Jahr verabschiedeten Regelung für klinische Studien identisch sind. Auch ist eine Ausweitung der Anzeigepflicht geplant.

Diese zusätzlichen Hürden können dazu führen, dass EU-weite, klinische Studien in Zukunft nicht mehr federführend in Deutschland beantragt werden. Das wäre ein erheblicher Nachteil für den Wissenschaftsstandort Deutschland.

Die wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften weisen in dem Entwurf ihrer aktualisierten Stellungnahme nochmals auf die dringend erforderlichen Nachbesserung hin.

 Entwurf eines neuen Strahlenschutzgesetzes, März 2017