Afatinib beim Plattenepithelkarzinom der Lunge

29.08.2016

Die frühe Nutzenbewertung von Afatinib ist ein weiteres Verfahren zur Therapie von Patienten mit fortgeschrittenem, nichtkleinzelligem Lungenkrebs (NSCLC) und plattenepithelialer Histologie. Afatinib wurde bereits bewertet in der gezielten Therapie von Patienten mit aktivierenden EGFR-Mutationen.  Der G-BA hat für die Nutzenbewertung beim Plattenepithelkarzinom zwei Subgruppen zur Festlegung der zweckmäßigen Vergleichstherapie gebildet und das IQWiG mit dem Bericht beauftragt. Pharmazeutischer Unternehmer und IQWiG kommen zu unterschiedlichen Bewertungen. Einen Überblick über Vergleichstherapie und Bewertungsvorschläge gibt Tabelle 1.

Tabelle 1: Berechnung des Zusatznutzens durch pU und IQWiG

Tabelle: Afatinib beim Plattenepithelkarzinom der LungeUnsere Anmerkungen sind:

  • Als zweckmäßige Vergleichstherapie ist nicht nur Docetaxel sondern auch der in dieser Indikation zugelassene Tyrosinkinase-Inhibitor Erlotinib geeignet.
  • Afatinib führt in der Zweitlinientherapie von NSCLC-Patienten mit plattenepithelialer Histologie im Vergleich mit Erlotinib zu einer statistisch signifikanten Verbesserung der Überlebenszeit. Die Lebensqualität ist etwas besser im Afatinib-Arm.
  • Die Rate schwerer Nebenwirkungen ist unter Afatinib und unter Erlotinib gleich hoch. Die Rate von Therapieabbrüchen aufgrund von Nebenwirkungen liegt bei 20%.
  • Daten zum Vergleich von Afatinib versus Best Supportive Care bei Patienten, die nicht für Docetaxel geeignet sind, liegen nicht vor.

Das Spektrum der Optionen für NSCLC-Patienten mit metastasierter Erkrankung und plattenepithelialer Histologie ist im letzten Jahr über das Stadium einer Docetaxel-Monotherapie hinausgewachsen. Wirksamere Optionen sind Docetaxel + Ramucirumab oder eine Immuntherapie mit Nivolumab oder Pembrolizumab. TKI werden in der Zukunft vermutlich erst in der Dritt- oder Viertlinientherapie eingesetzt. Innerhalb dieser Substanzklasse ist Afatinib wirksamer als Erlotinib.

Afatinib (neues Anwendungsgebiet, Plattenepithelkarzinom) Gemeinsame Stellungnahme 20160822