Korruption im Gesundheitswesen – Stellungnahme zum Referentenentwurf

13.04.2015

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen vorgelegt. Die DGHO Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie e. V. begrüßt diese Initiative. Der vorgelegte Entwurf enthält allerdings einige kritische Schwächen. Gemeinsam mit dem Berufsverband der Niedergelassenen Hämatologen und Onkologen (BNHO e.V.) hat sie deshalb eine Stellungnahme verfasst. Hauptkritikpunkte sind:

  • Die Kriterien einer Vorteilsnahme sind unzureichend definiert.
  • Der Bezug auf die gültigen Berufsordnungen schafft regional unterschiedliche Bedingungen.
  • Die Angemessenheit einer Bestrafung ist ungenügend definiert.
  • Das Recht auf einen Strafantrag soll auf unmittelbar Geschädigte beschränkt werden.

 

Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier …