Kommission entlastet Eisschnellläuferin Pechstein

05.02.2015

Die Eisschnellläuferin Claudia Pechstein ist bei ihrem Versuch einer Rehabilitierung einen wichtigen Schritt weiter gekommen. So kommt eine vom Deutschen Olympischen Sportbund eingesetzte Kommission aus Expertinnen und Experten in ihrer Einschätzung zu dem Schluss, dass der im Jahr 2009 vom Internationalen Eisschnellläuferverband (ISU) festgestellte „indirekte Beweis“ für Blut-Doping nicht haltbar sei. Das teilte der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) am Morgen des 29. Januar 2015 mit.

Alle Gutachterinnen und Gutachter kommen zu dem Schluss, dass anhand der Blutbildverläufe und Erythrozyten-Merkmale von Claudia Pechstein ein Doping-Nachweis nicht geführt werden kann“, so Prof. Wolfgang Jelkmann, Leiter des Instituts für Physiologie der Universität zu Lübeck, in seinem Brief an den Präsidenten des DOSB Alfons Hörmann. Die 42-jährige Pechstein war seinerzeit für zwei Jahre gesperrt worden. Dies erfolgte aufgrund des Vorwurfs des Blutdopings mit Erythropoietin. Dabei stützte sich die Sperre auf  schwankende und teilweise erhöhte Retikulozytenzahlen.

Neben dem Leiter des Instituts für Physiologie der Universität zu Lübeck gehören der Kommission Prof.  Mathias Freund, Geschäftsführender Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie, Prof. Else Heidemann, Chefärztin und Spezialistin für Hämatologie und Onkologie des Diakonie-Klinikums Stuttgart, Prof. Wilhelm Schänzer, Leiter des Instituts für Biochemie der Deutschen Sporthochschule Köln und der italienische Mediziner Prof. Alberto Zanella, langjähriger Direktor der hämatologischen Abteilung der Universitätsklinik Mailand, an. In seinem Gutachten kommt Prof. Mathias Freund zu dem Schluss, dass sich anhand des Blutbildes und der Blutbildverläufe ein Dopingnachweis nicht führen lässt. Außerdem könne die bei Pechstein diagnostizierte Blutanomalie die erhöhten und schwankenden Retikulozytenwerte vollumfänglich erklären.

Der Internationale Sportgerichtshof (CAS) hatte das von der ISU gefällte Urteil seinerzeit bestätigt. Basierend auf der jetzt vorliegenden Stellungnahme der Expertenkommission um Prof. Wolfgang Jelkmann werde der DOSB die ISU und den CAS auffordern, Pechstein eine Wiederaufnahme des Verfahrens zu gewähren.

Pechstein bestreitet bis heute die gegen Sie erhobenen Dopingvorwürfe und stützt sich dabei auf Gutachten, die eine von ihrem Vater vererbte Blutanomalie (Kugelzellenanämie) als Auslöser der verdächtigen Blutwerte attestieren.

Am 15. März 2010 hatte die DGHO auf einer Pressekonferenz erklärt, dass die gegen Pechstein verhängte Sperre aus medizinischer Sicht haltlos sei.

Pressemitteilung vom 15. März 2010