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Antwort der DRV zum Rundschreiben 50/2020
Bei Patient*innen in der onkologischen Rehabilitation, bei denen die psychiatrische Diagnose leistungseinschränkend im Vordergrund steht, kann bei Vorhandensein entsprechender fachlicher Expertise eines/r psychologischen Psychotherapeut*in oder eines/r entsprechenden Fachärzt*in die psychische Co-Morbidität ins quantitative Leistungsvermögen und die abschließende Beurteilung mit einbezogen werden. Voraussetzungen sind:
- Die Leistungseinschränkung muss gut begründet sein, gerne auch beschrieben. Die Begründung sollte unbedingt entsprechende Untersuchungsbefunde enthalten, damit sie nachvollziehbar ist.
- Es muss benannt sein, dass die Beurteilung durch eine/n psychologischen Psychotherapeut*in oder eine/n entsprechenden Fachärzt*in erfolgt ist.
- Die psychiatrische Diagnose muss auf Blatt 1 unter den Hauptdiagnosen aufgeführt sein.
Mit freundlichen Grüßen
Silke Brüggemann
05.11.2020
Arbeitshilfe für die Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Krebserkrankungen
Weltweit steigt die Zahl der Krebserkrankungen stetig an. Mittlerweile erkranken in Deutschland jede zweite Frau und jeder zweite Mann im Laufe des Lebens an Krebs. Menschen mit Krebserkrankungen benötigen zielgerichtete und am individuellen Bedarf orientierte Rehabilitationsmaßnahmen, um gesundheitliche Beeinträchtigungen abzuwenden, ihre Erwerbsfähigkeit wiederherzustellen und die Lebensqualität trotz der bedrohlichen Erkrankung zu erhalten.
Mit der überarbeiteten Arbeitshilfe stellt die BAR eine Praxishilfe für die Planung, Beantragung, und Durchführung rehabilitativer Maßnahmen für krebskranke Menschen zur Verfügung. Sie wendet sich vor allem an alle Personen, Berufsgruppen und Institutionen, die an der Rehabilitation von Menschen mit und nach Krebserkrankungen beteiligt sind, aber auch an die Betroffenen selbst.
Wir würden uns freuen, wenn Sie in Ihrem Netzwerk auf die Arbeitshilfe hinweisen oder einen Link auf die elektronische Version der Arbeitshilfe auf Ihrer Website platzieren könnten (vgl. dazu: https://www.bar-frankfurt.de/service/publikationen/reha-grundlagen.html).
Sollten Sie Print-Exemplare der Arbeitshilfe benötigen, können Sie diese in begrenzter Anzahl jederzeit unter www.bar-frankfurt.de bestellen. Eine Befragung der Nutzer der Arbeitshilfe unterstützt uns dabei, herauszufinden, ob die Arbeitshilfe nützlich ist, und was wir das nächste Mal besser machen können. Unter dem folgenden Link können Sie an der Befragung teilnehmen: https://s2survey.net/bar-arbeitshilfe-onkologie/?r=1.
Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e. V. (BAR)
www.bar-frankfurt.de
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