Mindestmengenregelung bei der hämatopoetischen Stammzelltransplantation – Kritik von DGHO und DAG-HSZT

13.02.2023
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im Dezember eine neue Mindestmengenregelung bei der hämatopoetischen Stammzelltransplantation (HSZT) verabschiedet.

Diese Entscheidung hat großen Einfluss auf den Zugang zu dieser Therapieform und kann die Versorgung verschlechtern. Sie betrifft 20 der derzeit 50 allo-HSZT-Zentren und sorgt für große Unruhe.
Unsere zentralen Kritikpunkte sind:

  • Bei der allo-HSZT ist die Heraufsetzung der Mindestmengenregelung auf 40 Behandlungen pro Jahr nicht evidenzbasiert.
  • Bei der auto-HSZT entspricht der Verzicht auf eine Mindestmengenregelung zwar der vorliegenden Evidenz, allerdings nicht den internationalen Empfehlungen zur Qualitätssicherung.
  • Es wurde versäumt, die Verfügbarkeit von Daten aus dem Deutschen Register für Stammzelltransplantationen (DRST) zu prüfen und ggf. in die Beschlussfassung einzubeziehen.
  • Diese Entscheidung im Unterausschuss Qualitätssicherung des G-BA zur Mindestmengenregelung bei hämatopoetischen Stammzelltransplantation erfolgte ohne Stellungnahmeverfahren und ohne aktive Beteiligung der betroffenen wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften. Hier weicht der Unterausschuss von der etablierten Vorgehensweise anderer Unterausschüsse des G-BA ab.

DGHO und DAG-HSZT haben eine umfassende Stellungnahme erarbeitet und an G-BA und BMG geschickt.

zur Stellungnahme