Lisocabtagen Maraleucel in der Zweitlinientherapie von Pat. mit großzelligem Lymphom

22.09.2023
Das IQWiG hat in seiner Bewertung vom 30.08.2023 (Nr. 1623) festgestellt, dass sich Anhaltspunkte für einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen von Lisocabtagene Maraleucel (Lisocel) zur Behandlung großzelliger B-Zell-Lymphome (DLBCL, HGBCL, PMBCL, FL3B) in der zweiten Therapielinie nur für solche Patienten* ergeben, die jünger als 65 Jahre sind und als hochdosisfähig gelten können.

Für alle anderen Subgruppen (nicht hochdosisfähig und/oder ≥65 Jahre alt) hält das IQWiG den Zusatznutzen in dieser Indikation für nicht belegt. Hierzu wurde das Stellungnahmeverfahren am 01.09.2023 eröffnet. Basis der Nutzenbewertung ist die randomisierte Phase-III-Studie TRANSFORM, in der Lisocel mit dem bisherigen Standard Platin-haltige Salvagetherapie mit konsolidierender Hochdosischemotherapie und autologer Stammzelltransplantation (autoHCT) verglichen wird.

Auf der Basis der Daten der Zulassungsstudie ist Lisocabtagen Maraleucel (Lisocel) ein neuer Therapiestandard in der Zweitlinientherapie von Pat. mit großzelligem Lymphom, die für eine Hochdosistherapie geeignet sind.

Bei Hochdosistherapie-geeigneten Patienten ist dies dadurch begründet, dass die festgelegte zweckmäßige Vergleichstherapie und die sich daraus ableitenden Unsicherheiten für die Nutzenbewertung nicht nachvollzogen werden können. Das MINE-Regime entbehrt im untersuchten Setting jeglicher Rationale und Evidenz, während die in der Zulassungsstudie als Standard-Komparator verwendeten Platin-haltigen Chemoimmuntherapien dem seit Jahrzehnten praktizierten (und finanzierten) nationalen und internationalen Goldstandard entsprechen. Allerdings sind Platin-basierte Chemotherapien für den Einsatz in der Lymphomtherapie in Deutschland nicht zugelassen, und kamen mangels Anerkennung der off-Label-Verordnungsfähigkeit durch den G-BA damit nicht als Zweckmäßige Vergleichstherapie in Betracht. Nach Anpassung der gesetzlichen Regelungen durch das ALBVVG im Juli 2023 muss die Zweckmäßige Vergleichstherapie geändert und durch Berücksichtigung platinhaltiger Induktionsschemata an die Versorgung angepasst werden. Informative univariate Subgruppenanalysen unstratifizierter Parameter wie dem Lebensalter gibt das Design der TRANSFORM-Studie nicht her.

Bei nicht autoHCT-geeigneten Patienten müssen die Daten der einarmigen PILOT-Studie berücksichtigt werden, die kuratives Potenzial der Zweitlinientherapie mit Lisocel für einen nennenswerten Anteil der behandelten DLBCL-Patienten dieser Gruppe wahrscheinlich machen, welches bei den festgelegten Zweckmäßigen Vergleichstherapien bisher nicht dokumentiert ist. Dies gilt insbesondere für die Pat. mit PMBCL und FL3B (Fragestellung 3), für die die im Rahmen des Verfahrens festgelegte zweckmäßige Vergleichstherapie aus medizinischen und pharmakologischen Gründen ungeeignet erscheint.

Sinnvoll ist hier der Einschluss von Axicacabtagen-Ciloleucel (Axicel) in die Zweckmäßige Vergleichstherapie. Dies deswegen, weil aufgrund Größe und Reife der zur Verfügung stehenden Datenbasis einschließlich Lebensqualitäts-bezogener Endpunkte die Nutzenbewertung von Axicel im Vergleich zum bisherigen Therapiestandard mit größerer Exaktheit und Qualität möglich sein sollte, als sie im vorliegenden Verfahren möglich ist.

 

Zur Stellungnahme