Testung auf SARS-CoV-2 – Kritische Lücke in der geplanten Verordnung

10.09.2021
Die Bundesregierung plant eine Neufassung der „Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (TestV).“

Die Testung soll zukünftig kostenpflichtig sein. Ausgenommen werden nur Personen, die nicht geimpft werden können.

Wir sehen hier eine kritische Lücke bei Patient*innen mit Immunschwäche oder unter immunsuppressiver Therapie, die zwar vollständig geimpft, aber möglicherweise nicht ausreichend geschützt sind. Gemeinsam mit AGIHO und dem Haus der Krebsselbsthilfe haben wir das Bundesministerium für Gesundheit auf diese Versorgungslücke aufmerksam gemacht.

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