Attest zur Bescheinigung der hohen Priorität für die COVID-19 Schutzimpfung

09.02.2021

Gestern wurde die Änderung der Coronavirus-Impfverordnung mit der geänderten, jetzt hohen Priorität für „Personen mit malignen hämatologischen Erkrankungen oder behandlungsbedürftigen soliden Tumorerkrankungen, die nicht in Remission sind oder deren Remissionsdauer weniger als fünf Jahre beträgt“ veröffentlicht, https://www.bundesanzeiger.de. Zusätzlich gibt es unter § 3, Absatz 1 Ziffer 2j eine Option für Patienten mit schweren, nicht-malignen, hämatologischen Erkrankungen z. B. aplastischer Anämie oder Sichelzellkrankheit.

Für die Terminvereinbarung in den Impfzentren bedarf es eines Attestes. Diese Bescheinigung dürfen „ausschließlich berechtigte Einrichtungen ausstellen, die von den obersten Landesgesundheitsbehörden und den von ihnen bestimmten Stellen hiermit beauftragt wurden“. Wir verstehen darunter die Kliniken, Abteilungen, Ambulanzen und Praxen mit Schwerpunkt Hämatologie/Onkologie, in denen diese Patienten behandelt werden.

Die DGHO hat ein Formular für die erforderlichen Atteste bei Patienten mit hoher Priorität entworfen. Die Formulierungen entsprechen den Vorgaben. Sie müssen nur Personalien Ihres Patienten (Aufkleber) einfügen, stempeln und unterschreiben.

Attest für Zugang zur COVID-19-Schutzimpfung