Beschlussfassung zur Weiterentwicklung der Muster-Weiterbildungsordnung auf dem DÄT

20.05.2026
Auf dem 130. Deutschen Ärztetag in Hannover wurden im Rahmen der Novellierung der Muster-Weiterbildungsordnung (MWBO) die neuen Kopfteile beschlossen, darunter auch für den Facharzt Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie.

Dem Beschluss war ein intensiver Diskussions- und Abstimmungsprozess der vergangenen 18 Monate vorausgegangen. Die medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften waren dabei eng in die Beratungen eingebunden. Die Koordination innerhalb der Inneren Medizin und ihrer Schwerpunktfachgesellschaften erfolgte über die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM).

Im Zuge der intensiven Beratungen hat sich die DGHO in enger Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Rheumatologie und Klinische Immunologie (DGRh) nachdrücklich für die Beibehaltung der 72-monatigen Mindestweiterbildungszeit, einer fundierten internistischen Grundweiterbildung sowie eines verbindlichen stationären Weiterbildungsanteils im Schwerpunkt eingesetzt. Diese Anliegen wurden im verabschiedeten Beschluss berücksichtigt.

Unser Fach ist durch rasche Innovationen, komplexe Therapieverfahren, zunehmende Chronizität maligner Erkrankungen und einen hohen Anteil multimorbider Patientinnen und Patienten geprägt. Eine breite, fundierte internistische Weiterbildung bleibt unverzichtbar. Sie bildet eine wesentliche Grundlage dafür, komplexe Krankheitsbilder sicher einzuordnen und zu behandeln sowie neue diagnostische und therapeutische Entwicklungen verantwortungsvoll in die Versorgung zu übertragen. Vor diesem Hintergrund sprachen wir uns ausdrücklich gegen eine mögliche Verkürzung der internistischen Weiterbildungszeit aus.

Ein weiterer Schwerpunkt der Diskussion war die Verankerung stationärer Weiterbildungsanteile im Schwerpunkt. Hintergrund war ein Vorschlag der Bundesärztekammer, die bislang im Schwerpunkt festgelegten stationären Weiterbildungszeiten über die gesamte Weiterbildung in der Inneren Medizin zu flexibilisieren. Aus unserer Sicht bleibt stationäre Erfahrung auch innerhalb der Schwerpunktweiterbildung unverzichtbar, um schwere, akute und komplexe Krankheitsverläufe, interdisziplinäre Therapieentscheidungen sowie das Management stationärer Komplikationen in ausreichender Breite und Tiefe kennenzulernen. Der Deutsche Ärztetag folgte schließlich einem Änderungsantrag des Berufsverbandes Deutscher Internistinnen und Internisten (BDI). Die neue Regelung sieht vor, dass innerhalb der insgesamt 24 Monate stationärer Patientenversorgung mindestens 18 Monate im internistischen Schwerpunktgebiet erfolgen sollen. Damit wurde ein Kompromiss zwischen größerer Flexibilität und qualitätssichernden Leitplanken geschaffen.

Der Beschluss ist zugleich Ausdruck der engen Zusammenarbeit innerhalb der Inneren Medizin. So haben DGIM, BDI und die internistischen Schwerpunktfachgesellschaften gemeinsam eine fachübergreifend tragfähige Lösung erarbeitet. Auch die aktive Beteiligung der internistischen Nachwuchsgruppen hat hierzu wesentlich beigetragen.

Verbindlich werden die Änderungen der MWBO nach Umsetzung durch die jeweiligen Landesärztekammern.

Unser besonderer Dank gilt dem AK Fort- und Weiterbildung sowie der Jungen DGHO, insbesondere Frau PD Dr. Stefanie Zschäbitz und Herrn Sven Liebig, die sich intensiv in die fachliche Diskussion und die Erarbeitung der Positionen eingebracht und den Prozess maßgeblich unterstützt haben. Darüber hinaus danken wir allen Beteiligten der Deutschen Gesellschaft für Rheumatologie und Klinische Immunologie (DGRh) ausdrücklich für die enge, konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit während des gesamten MWBO-Überarbeitungsprozesses.

Im nächsten Schritt steht die Überarbeitung der Weiterbildungsinhalte im Fokus, um diese an aktuelle medizinische Entwicklungen anzupassen.

130. Deutscher Ärztetag 2026 - Beschlussprotokoll

DGRh & DGHO begrüßen Beschluss zur stationären Weiterbildung