Lieferengpass bei nab-Paclitaxel – Aktuelle Empfehlungen

07.12.2022
Das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat die Fachkreise über einen Lieferengpass bei Albumin-gebundenem Paclitaxel (nab-Paclitaxel) informiert.

Dieser betrifft die Produkte Abraxane® und Pazenir®. Die prognostizierte Laufzeit der Lieferengpässe wird aktuell mit ca. zwei Monaten bis Ende Januar 2023 angegeben [1]. Es handelt sich hierbei nicht um einen Lieferabriss, sondern um eine reduzierte Verfügbarkeit. Gleichzeitig ist derzeit nicht gesichert, dass das Arzneimittel ab Februar 2023 wieder bedarfsgerecht zur Verfügung stehen wird.
Nab-Paclitaxel ist Bestandteil der Chemotherapie von Patientinnen und Patienten (Pat.) in unterschiedlichen Indikationen. Es steht nicht auf der WHO Model List of Essential Medicines, wird aber in den aktuellen, in Deutschland gültigen Leitlinien in den folgenden Indikationen empfohlen:

  • Lungenkarzinom, nichtkleinzellig (NSCLC), metastasiert: Erstlinientherapie in Kombination mit Carboplatin (Abraxane®, Pazenir®);
  • Mammakarzinom, metastasiert: Monotherapie, wenn die Erstlinientherapie fehlgeschlagen und eine Anthrazyklin-haltige Therapie nicht indiziert ist; Kombination mit Atezolizumab in der Erstlinientherapie beim triple negativen Mammakarzinom (Abraxane®, Pazenir®);
  • Pankreaskarzinom, metastasiert: Erstlinientherapie in Kombination mit Gemcitabin (Abraxane®).

Für den Einsatz von nab-Paclitaxel beim Pankreaskarzinom gibt es insbesondere bei Älteren und bei Pat. in reduziertem Allgemeinzustand keine gleichwertige Alternative. Auch beim metastasierten, PD-L1 positiven, triple-negativen Mammakarzinom ist die Immunchemotherapie nur in Kombination mit nab-Paclitaxel zugelassen. Für andere Indikationen beim Lungenkarzinom und beim Mammakarzinom gibt es Mono- bzw. Kombinationstherapien mit vergleichbarer Wirksamkeit in Bezug auf die Gesamtüberlebenszeit. Diese sind z. T. mit einer höheren Rate an schweren Nebenwirkungen belastet und bedürfen einer individuellen Entscheidung.
Seitens der verantwortlichen Behörden und seitens der pharmazeutischen Unternehmer müssen kurzfristig alle verfügbaren Ressourcen genutzt werden, um die Versorgung mit nab-Paclitaxel insbesondere bei den Pat. zu sichern, bei denen keine zugelassenen und gleich wirksamen Alternativen zur Verfügung stehen.

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