Hohe Priorität für Krebspatienten bei der COVID-19 Schutzimpfung

09.02.2021

Gestern wurde die Änderung der Coronavirus-Impfverordnung veröffentlicht. Sie sieht jetzt unter § 3, Absatz 1 Nummer 2d eine hohe Priorität vor für:

Personen mit malignen hämatologischen Erkrankungen oder behandlungsbedürftigen soliden Tumorerkrankungen, die nicht in Remission sind oder deren Remissionsdauer weniger als fünf Jahre beträgt,(…) https://www.bundesanzeiger.de

Zusätzlich gibt es unter § 3, Absatz 1 Nummer 2j eine Option für Patienten mit schweren, nicht-malignen, hämatologischen Erkrankungen z. B. aplastische Anämie oder Sichelzellkrankheit.