NUB-Anfrage für ATMP Obe-Cel
Dieses Jahr betrifft dies für unser Fachgebiet die Markteinführung eines neuen CAR-T (Obe-Cel), das bereits seit Mitte 2025 zugelassen ist und für das wir eine aktualisierte Musteranfrage formuliert haben:
Eine Anfrage ist nur erforderlich für Krankenhäuser, die die ATMP-QS-RL des G-BA erfüllen, bereits jetzt oder in naher Zukunft berechtigt sind, CAR-T-Therapien durchzuführen UND die es im Oktober 2025 versäumt hatten, eine NUB-Anfrage zu Obe-Cel zu stellen. Für alle anderen CAR-T-Zentren reicht für geplante Leistungen im Jahr 2026 die Anfrage aus Oktober 2025 zur Vereinbarung eines NUB-Entgeltes für das ganze Kalenderjahr 2026.
Die Anfrage zum 30.04.2026 wird vom InEK bis Ende Juni 2026 entschieden und ermöglicht ggf. noch 2026 eine Erstattung des entsprechenden Produkts über ein NUB-Entgelt, sobald es marktverfügbar ist. Wir empfehlen den betroffenen Zentren aber unbedingt die Klärung und Kontaktaufnahme mit ihren Budgetverhandlern bei den Krankenkassen.
Für den AK DRG
Markus Thalheimer
