GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz verabschiedet
Unverändert am ursprünglichen Gesetzesentwurf geblieben ist unter anderem folgende Regelung, die speziell den Bereich der Onkologie betrifft:
- Das Gesetz schafft die Grundlage für gruppenbezogene Rabattverträge für patentgeschützte Arzneimittel mit therapeutisch vergleichbarer Wirkung. Für den onkologischen Bereich betrifft dies zunächst die Wirkstoffgruppen der PD-1/PD-L1- sowie der PARP-Inhibitoren. Eine nähere Definition der Kriterien für die Bildung therapeutisch vergleichbarer Wirkstoffgruppen steht noch aus (Link zu unserer Stellungnahme).
Hingegen wurde der Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren insbesondere im Hinblick auf den stationären Sektor angepasst:
- Krankenhäuser werden gesetzlich verpflichtet, eine für die Qualität der Versorgung erforderliche Personalausstattung sicherzustellen. Gleichzeitig wird auf eine verpflichtende Anwendung von Personalbemessungsinstrumenten für den ärztlichen Dienst und die Pflege verzichtet.
- Die Verpflichtung zur Einhaltung der Pflegepersonaluntergrenzen bleibt bestehen; der Verweis auf diese als verpflichtende Qualitätsanforderung aller Leistungsgruppen im Rahmen der Krankenhausreform entfällt jedoch.
- Darüber hinaus werden die Prüfquoten bei Krankenhausabrechnungen angepasst. Der Umfang der Prüfungen richtet sich künftig stärker nach dem Anteil regelkonformer Rechnungen.
- Ergänzend sagte die Bundesregierung den Ländern im Rahmen einer Protokollerklärung zusätzliche Finanzmittel für Krankenhäuser in Höhe von insgesamt 550 Millionen Euro jährlich ab 2027 zu.
Weitere Anpassungen betreffen die psychotherapeutische Versorgung: Die bisher extrabudgetären Vergütungen für psychotherapeutische Leistungen werden zum überwiegenden Teil in das Budget für die Vergütung ambulanter Behandlungen gesetzlich Versicherter zurückgeführt. Dafür soll der Konsiliarbericht (ärztlicher Bericht vor Beginn einer Psychotherapie) entbehrlich sein, wenn die psychotherapeutische Behandlung auf vertragsärztliche Überweisung erfolgt.
Im Arzneimittelbereich wurde die ursprünglich vorgesehene dynamische Herstellerabgabe durch einen erhöhten festen Herstellerabschlag ersetzt, um der pharmazeutischen Industrie mehr Planungssicherheit zu geben.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Bundestag beschließt GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz | BMG
GKV-Reform passiert Bundesrat, Entlastung für Kliniken und Pharma versprochen – Deutsches Ärzteblatt
