Verschiebung der Einführung des E-Rezeptes bei komplexen onkologischen Therapien

25.11.2021
Zum 1. Januar 2022 soll das E-Rezept eingeführt werden, allerdings fehlen die technischen Voraussetzungen für die Integration komplexer onkologischer Therapien.

In einer Stellungnahme mit weiteren wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften, dem Berufsverband der Niedergelassenen Hämatologen und Onkologen in Deutschland (BNHO) sowie dem Haus der Krebsselbsthilfe hatte die DGHO dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eine Verschiebung der geplanten Einführung des E-Rezeptes bei komplexen onkologischen Therapien bis 2023 und die Vorschaltung einer Probephase vorgeschlagen.

Nach intensiven Diskussionen hat das BMG mit Schreiben vom 22. November 2021 mitgeteilt, dass die Verordnung von anwendungsfertigen Zytostatikazubereitungen zunächst in einer Testphase durch die gematik in Zusammenarbeit mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und dem Deutschen Apothekerverband (DAV) erprobt werden soll. Eine flächendeckende Nutzung des E-Rezeptes für die Verordnung von anwendungsfertigen Zytostatikazubereitungen in Praxen und Krankenhäusern ist laut BMG nun erst für das Jahr 2023 geplant.

Mit dieser Entscheidung ist das BMG unseren Vorschlägen gefolgt.