Schutzmaßnahmen vor COVID-19 dürfen die Prognose von Krebspatienten nicht verschlechtern

26.03.2020

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Die Schutzmaßnahmen vor COVID-19 haben uns fest im Griff und beeinträchtigen auch die Versorgung von Patienten mit Blut- und Krebskrankheiten. Das ist eine gefährliche Entwicklung! Auch angesichts von Schutzmaßnahmen für die Gesamtbevölkerung muss die unmittelbare, qualitätsgesicherte Versorgung der Patienten sichergestellt werden, insbesondere bei aktiven und lebensbedrohlichen Erkrankungen, bei kurativen Therapien, bei hohem Rezidivrisiko und bei belastenden Symptomen. Das betrifft die gesamte Versorgungskette von der Diagnostik über alle Formen der Therapie (Operation, Strahlentherapie, systemische Therapie, supportive Therapie, Symptomlinderung) bis zur Rehabilitation.

Strukturen und Auflagen müssen ggf. angepasst werden, z. B. durch Umstellung von Tumorkonferenzen mit persönlicher Präsenz auf Telefon- oder Videokonferenzen, durch Anpassung behördlicher Auflagen, durch Verlängerung der Gültigkeit von Zertifikaten für onkologische Zentren u. ä.

In den aktualisierten Onkopedia-Empfehlungen von DGHO, OeGHO, SGH+SSH und SGMO zu COVID-19 wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Prognose von Patienten mit Blut- und Krebserkrankungen durch die Pandemie nicht verschlechtern darf.

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