DGHO-Aufnahmeantrag
Ordentliches Mitglied der Gesellschaft kann werden, wer als
Wissenschaftler oder als Arzt seinen Schwerpunkt in der Hämatologie und
Onkologie hat. Außerordentliches Mitglied kann werden, wer nicht die
Voraussetzungen für eine Aufnahme als ordentliches Mitglied erfüllt.
Der Gesellschaft gehören fördernde oder korrespondierende Mitglieder
an. Neue fördernde oder korrespondierende Mitglieder werden nicht
aufgenommen. Änderungen der satzungsgemäßen Arten einer Mitgliedschaft
oder der Aufnahmevoraussetzungen haben keine Auswirkungen auf eine
bereits bestehende Mitgliedschaft.
Aufnahmegesuche sind
schriftlich an den Vorstand zu richten. Über die Zuordnung als
ordentliches oder außerordentliches Mitglied entscheidet der Vorstand
der Gesellschaft auf Grundlage einer schriftlichen
Tätigkeitsbeschreibung und eines beruflichen Lebenslaufs. Der Vorstand
informiert den Antragsteller über seinen Beschluss.
Ist der
Antragsteller mit der Zuordnung nicht einverstanden, kann er binnen
eines Monats ab Zugang der Mitteilung seinen Antrag zurücknehmen oder
Widerspruch gegen die Zuordnung einlegen. Die nächste ordentliche
Mitgliederversammlung entscheidet über den Widerspruch gegen die
Zuordnung und zugleich über die Aufnahme in die Gesellschaft.
Ist
der Antragsteller mit der Zuordnung einverstanden, entscheidet eine
schriftliche Umfrage bei allen Mitgliedern über die Aufnahme in die
Gesellschaft, soweit binnen eines Monats nach der Aussendung der
Umfrage kein Widerspruch erfolgt. Die nächste ordentliche
Mitgliederversammlung entscheidet über den Widerspruch. Weitere Informationen finden Sie in der Satzung der
DGHO.
Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 120,00 EUR (100%
Grundbeitrag). Die Beitragsordnung sieht
Beitragsreduzierungen des Grundbeitrages zum Beispiel für Assistenzärzte auf
60,00 EUR (50%) und für Studierende und Erwerbslose auf 30,00 EUR (25%) vor.
Beitragsfrei sind Mitglieder, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder im
Ruhestand sind.
Aufnahmeantrag xls (zum direkt Ausfüllen am PC)







